Barrierefreiheitserklärung

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.away.co.at.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Laut WCAG-2.1-Richtline sollen bei mithilfe von Markup-Sprachen implementierten Inhalten Elemente über vollständige Start- und End-Tags verfügen und gemäß ihren Spezifikationen verschachtelt sein. Sie sollen keine doppelten Attribute enthalten und alle IDs sollen eindeutig sein, es sei denn, die Spezifikationen erlauben diese Funktionen.

Darauf beziehend, weisen die Dropdowns der kaskadierenden Filter der Seiten Studios, Diary und Calls keine eindeutigen IDs auf. Diese Elemente werden on-the-fly generiert. Sie sind innerhalb ihres Elements eindeutig, wodurch die einwandfreie Funktionalität gesichert ist.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.10.2023 erstellt.
 
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Web-Team des BMKÖS durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
 
Diese Erklärung wurde zuletzt im August 2023 überprüft.
 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Webseite werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unsere Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an Sigrid.Olbrich-Krampl-Hiebler@bmkoes.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Webseite away.co.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mit einer Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren